Energiesammelgesetz

Wer bin ich und wie viel haben die Anderen?

Genau diese Fragen müssen sich all diejenigen stellen, die Strommengen an Dritte weiterleiten. Denn im Zuge des zum Jahresbeginn 2019 in Kraft getretenen Energiesammelgesetzes stehen viele Unternehmen immer noch vor großen Herausforderungen, wenn es um die vollständige Erfassung von Übergabestellen und die genaue Abgrenzung von weitergeleiteten Strommengen geht.

 

Besonders betroffen sind stromkostenintensive Unternehmen und Eigenstromanlagenbetreiber, denn die Rechtsfolge bei nicht regelkonformer Abgrenzung ist für sie besonders gravierend: es droht nicht weniger als der vollständige Entzug der Umlagenentlastung.

 

Um dies zu vermeiden sind Unternehmen gefordert, robuste und vor allem wirtschaftsprüferfeste Konzepte zu entwickeln. Aus diesen muss hervorgehen wie Strommengen an Dritte abnahmescharf ermittelt werden, ob über Messungen oder geeignete Schätzverfahren.

 

Wir von ESSAI nehmen dies zum Anlass, Sie noch einmal über die wichtigsten Änderungen zu informieren. Und natürlich zeigen wir Ihnen Lösungswege auf, wie wir gemeinsam mit Ihnen auch kurzfristig ein hohes Maß an Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen herstellen können. 

 

Details zu unserer Herangehensweise erläutern wir Ihnen natürlich gerne auch in einem persönlichen Gespräch.